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Seit 1996 verlässlicher Partner in der Führerschein-Ausbildung in Münster und Senden

Im Jahr 1996 eröffnete Ulf Imort seine erste Fahrschule in Münster. Das damalige ehrgeizige Ziel gilt auch heute noch: Führende Position bei der Fahrausbildung und den Prüfungsergebnissen in Münster. Dieses Ziele versucht die Fahrschule Ulf Imort durch ständige Interaktion in Theorie und Praxis sowie der regelmäßigen Fortbildung unserer Fahrlehrer zu erreichen. Auch die kontinuierliche Motivation unserer Fahrschüler ist ein Beweis für unsere langjährige Erfolgsgeschichte in Münster.

Mittlerweile mit vier Filialen vertreten

Zwischenzeitlich findet Ihr im Stadtgebiet von Münster gleich drei Filialen sowie in Senden eine Filiale der Fahrschule Ulf Imort. Wo diese genau liegen erfahrt Ihr hier. In allen vier Filialen ist unser primäres Ziel Fahrschüler zum idealen Fahrer im Straßenverkehr auszubilden.

Neben der Ausbildung in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen bildet die Fahrschule Ulf Imort auch Fahrlehrer aus und kooperiert unter anderem mit dem Unternehmen BERESA im Bereich LKW-Kraftfahrerqualifizierung TruckandVan.

Mit unserem Fahrschulrechner könnt Ihr Euch für jede Fahrerlaubnisklasse ein Preisangebot erstellen. Hier klicken

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Auch das Rechtliche muss sein

Fahrschule Ulf Imort
Steinfurter Straße 7a
48149 Münster

Telefon: 02 51 / 27 31 41
Telefax: 02 51 / 27 31 68

Internet: www.fahrschule-ulf-imort.de
E-Mail: info@fahrschule-ulf-imort.de

Vertretungsberechtigt: Ulf Imort
USt-ID: 337 / 5122 0558
Registergericht: Münster
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG: Ulf Imort

Aufsichtsbehörde
Stadt Münster
-Ordnungsamt-
Rudolf-Diesel-Straße 5-7
48157 Münster

Fahrlehrer

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Ulf Imort

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Ulf Imort

Fahrlehrer aller Klassen
Leiter ASP/ASF-Kurse

Mobil: 01 72 / 53 3 55 11
E-Mail:u.imort@fahrschule-ulf-imort.de

Rainer Placke

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Rainer Placke

Fahrlehrer aller Klassen

Mobil: 0170 / 372 18 23
E-Mail:r.placke@fahrschule-ulf-imort.de

Matthias Glünz

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Matthias Glünz

Fahrlehrer Klasse B/BE

Mobil: 0170 / 372 18 27
E-Mail:m.gluenz@fahrschule-ulf-imort.de

Waldi Nowicki

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Waldi Nowicki

Fahrlehrer aller Klassen

Mobil: 01 72 / 5 24 02 45
E-Mail:w.nowicki@fahrschule-ulf-imort.de

Ludwig Schoof

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Ludwig Schoof

Fahrlehrer aller Klassen
Leiter ASP/ASF-Kurse

Mobil: 0170 / 372 18 28
E-Mail:l.schoof@fahrschule-ulf-imort.de

Christian Jung

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Christian Jung

Fahrlehrer Klassen A & B/BE

Mobil: 01 72 / 2 52 79 85
E-Mail:c.jung@fahrschule-ulf-imort.de

Siggi Mozynski

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Siggi Mozynski

Fahrlehrer Klasse B

Mobil:0170 / 372 18 22
E-Mail:s.mozynski@fahrschule-ulf-imort.de

Artur Lipowski

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Artur Lipowski

Fahrlehrer Klassen A & B/BE

Mobil: 0170 / 372 18 24
E-Mail:a.lipowski@fahrschule-ulf-imort.de

Werner Dreßler

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Werner Dressler

Fahrlehrer Klassen A, B/BE und C/CE

Mobil:0170 / 372 18 25
E-Mail:w.dressler@fahrschule-ulf-imort.de

Dirk Jaehner

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Dirk Jaehner

Fahrlehreranwärter

Mobil: 0170 / 372 18 26
E-Mail:d.jaehner@fahrschule-ulf-imort.de

Kreuzviertel

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Öffnungszeiten / Kontakt

Anmeldung / Führerscheininformation

Steinfurter Straße 7a
48149 Münster

Telefon: 02 51 / 27 31 41
Telefax: 02 51 / 27 31 68

dienstags & donnerstags
11:00 Uhr - 19:00 Uhr
mittwochs
10:00 Uhr - 14:00 Uhr
freitags
07:00 Uhr - 14:00 Uhr

Theoretischer Unterricht

dienstags & donnerstag
19:00 Uhr - 20:30 Uhr

Geistviertel

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Öffnungszeiten / Kontakt

Anmeldung / Führerscheininformation

Elsässer Straße 7
48151 Münster

Telefon: 02 51 / 9 74 34 20

montags & mittwochs
16:30 Uhr - 19:00 Uhr

Theoretischer Unterricht

montags & mittwochs
19:00 Uhr - 20:30 Uhr

Gievenbeck

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Öffnungszeiten / Kontakt

Anmeldung / Führerscheininformation

Rüschhausweg 6a
48161 Münster

Telefon: 02 51 / 8 72 42 15

montags & mittwochs
16:30 Uhr - 19:00 Uhr

Theoretischer Unterricht

montags & mittwochs
19:00 Uhr - 20:30 Uhr

Senden

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Öffnungszeiten / Kontakt

Anmeldung / Führerscheininformation

Herrenstraße 39
48308 Senden

Telefon: 0 25 97 / 69 33 789

dienstags & donnerstags
16:00 Uhr - 19:00 Uhr

Theoretischer Unterricht

dienstags & donnerstags
19:00 Uhr - 20:30 Uhr

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FS-Klassen

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Klasse A

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Klasse A

Voraussetzungen

Mindestalter: Für den Direkteinstieg 25 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt

Voraussetzungen: Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).

Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.

Fahrzeuge:(siehe § 6 FeV): Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Befristung: Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.

Einschluss: Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.

Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.

Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.

Ausbildung

Praxisunterricht: 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Bei Vorbesitz: Reduzierung der Fahrstunden auf 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und eine Fahrstunde bei Dunkelheit.

Dauer der Prüfungsfahrt: 60 Minuten

Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Vorbesitz: Reduzierung des Grundstoffes auf 6 Doppelstunden.

Bitte beachte:1 Stunde entspricht 45 Minuten,1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Grundbetrag: 199,00 €

Vorstellung theo. Prüfung: 61,00 €

Vorstellung prakt. Prüfung: 145,00 €

Fahrstunde (normal): 44,50 €

Fahrstunde (Überlandfahrt): 45,50 €

Fahrstunde (Autobahnfahrt): 49,00 €

Fahrstunde (Beleuchtung): 49,00 €

Unterweisung am Fahrzeug: 44,50 €

Klasse A (beschränkt)

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Klasse A (beschränkt)

Voraussetzungen Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge:

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

Befristung: Die Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.

Einschluss: Wer die Klasse A beschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.

Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.

Ausbildung

Praxisunterricht: 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Bei Vorbesitz A1: Reduzierung der Fahrstunden auf 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und eine Fahrstunde bei Dunkelheit.

Dauer der Prüfungsfahrt: 60 Minuten

Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Vorbesitz: Reduzierung des Grundstoffes auf 6 Doppelstunden.

Bitte beachte:1 Stunde entspricht 45 Minuten,1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Grundbetrag: 220,00 €

Vorstellung theo. Prüfung: 68,00 €

Vorstellung prakt. Prüfung: 145,00 €

Fahrstunde (normal): 42,00 €

Fahrstunde (Überlandfahrt): 48,00 €

Fahrstunde (Autobahnfahrt): 48,00 €

Fahrstunde (Beleuchtung): 48,00 €

Unterweisung am Fahrzeug: 44,50 €

Klassen B/BE

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Klassen B / BE

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei "Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)". 18 Jahre bei BE.

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)

Fahrzeuge:(siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Bei BE: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).

Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B / BE ist unbefristet gültig.

Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.

Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.

Ausbildung

Praxisunterricht B: 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Praxisunterricht BE: 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunden Autobahn und 1 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Bei Vorbesitz: Keine Reduzierung.

Dauer der Prüfungsfahrt: 45 Minuten

Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Für BE kein weiterer Unterricht notwendig.

Bei Vorbesitz: Reduzierung des Grundstoffes auf 6 Doppelstunden.

Bitte beachte:1 Stunde entspricht 45 Minuten,1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste B

Grundbetrag: 220,00 €

Vorstellung theo. Prüfung: 68,00 €

Vorstellung prakt. Prüfung: 125,00 €

Fahrstunde (normal): 34,50 €

Fahrstunde (Überlandfahrt): 44,50 €

Fahrstunde (Autobahnfahrt): 44,50 €

Fahrstunde (Beleuchtung): 44,50 €

Unterweisung am Fahrzeug: 34,50 €

Auszug aus unserer Preisliste BE

Grundbetrag: 75,00 €

Vorstellung theo. Prüfung: entfällt

Vorstellung prakt. Prüfung: 125,00 €

Fahrstunde (normal): 38,50 €

Fahrstunde (Überlandfahrt): 47,50 €

Fahrstunde (Autobahnfahrt): 47,50 €

Fahrstunde (Beleuchtung): 47,50 €

Unterweisung am Fahrzeug: 47,50 €

Klasse A1

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Klasse A1

Voraussetzungen

Mindestalter: 16 Jahre.

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge: Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.

Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ausbildung

Praxisunterricht: 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Bei Erweiterung: Keine Reduzierung.

Dauer der Prüfungsfahrt: 45 Minuten

Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Vorbesitz: Reduzierung des Grundstoffes auf 6 Doppelstunden.

Bitte beachte:1 Stunde entspricht 45 Minuten,1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Grundbetrag: 220,00 €

Vorstellung theo. Prüfung: 68,00 €

Vorstellung prakt. Prüfung: 125,00 €

Fahrstunde (normal): 32,00 €

Fahrstunde (Überlandfahrt): 38,00 €

Fahrstunde (Autobahnfahrt): 38,00 €

Fahrstunde (Beleuchtung): 38,00 €

Unterweisung am Fahrzeug: 32,00 €

Klasse A

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Klasse A

Voraussetzungen

Mindestalter: Für den Direkteinstieg 25 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt

Voraussetzungen: Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).

Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.

Fahrzeuge:(siehe § 6 FeV): Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Befristung: Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.

Einschluss: Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.

Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.

Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.

Ausbildung

Praxisunterricht: 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Bei Vorbesitz: Reduzierung der Fahrstunden auf 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und eine Fahrstunde bei Dunkelheit.

Dauer der Prüfungsfahrt: 60 Minuten

Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Vorbesitz: Reduzierung des Grundstoffes auf 6 Doppelstunden.

Bitte beachte:1 Stunde entspricht 45 Minuten,1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Grundbetrag: 220,00 €

Vorstellung theo. Prüfung: 68,00 €

Vorstellung prakt. Prüfung: 145,00 €

Fahrstunde (normal): 44,50 €

Fahrstunde (Überlandfahrt): 45,50 €

Fahrstunde (Autobahnfahrt): 49,00 €

Fahrstunde (Beleuchtung): 49,00 €

Unterweisung am Fahrzeug: 44,50 €

Klasse M

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Klasse A1

Voraussetzungen

Mindestalter: 16 Jahre.

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge: Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.

Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ausbildung

Praxisunterricht: 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Bei Erweiterung: Keine Reduzierung.

Dauer der Prüfungsfahrt: 45 Minuten

Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Vorbesitz: Reduzierung des Grundstoffes auf 6 Doppelstunden.

Bitte beachte:1 Stunde entspricht 45 Minuten,1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Grundbetrag: 220,00 €

Vorstellung theo. Prüfung: 68,00 €

Vorstellung prakt. Prüfung: 125,00 €

Fahrstunde (normal): 32,00 €

Fahrstunde (Überlandfahrt): 38,00 €

Fahrstunde (Autobahnfahrt): 38,00 €

Fahrstunde (Beleuchtung): 38,00 €

Unterweisung am Fahrzeug: 32,00 €